Blockfächerbündel
Alle Schüler zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr sind ausschließlich ordentliche Schüler, die als Zweitfach neben dem Instrumental- bzw. Vokalhauptfach das Blockfächerbündel belegen.
Alle Schüler zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr sind ausschließlich ordentliche Schüler, die als Zweitfach neben dem Instrumental- bzw. Vokalhauptfach das Blockfächerbündel belegen.
Hier finden Sie alle Details zu unserem Organisationsstatut.
Im Jahr 2023 begehen wir somit das 25-Jahr-Jubiläum
Musikalische Bildung beeinflusst die Entwicklung von Kleinst- und Kleinkinder äußerst positiv. Dieses Fach bietet auch den Jüngsten ein sinnvolles Angebot.
Die monatelangen Vorbereitungen, die vielen Übestunden und Proben machen sich bezahlt.
Wir haben uns im Statut für ein Leistungskontinuum entschieden!
Noch nie in der Menschheitsgeschichte gab es in der Gesellschaft so tiefgreifende Änderungen in so kurzer Zeit wie heute.
Diese gesellschaftlichen Veränderungen haben Auswirkungen auf die Musikschule selbst. Wir kümmern uns auch um die Zukunft!
Wienerstraße 80, 8680 Mürzzuschlag
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