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    Neues Organisationsstatut ab dem Schuljahr 2014/15 - Neufassung 2018

    Nach langen und zähen Verhandlungen mit Kolleg/innen aus der ganzen Steiermark und auch mit den politisch Verantwortlichen in Graz haben wir im Mai 2014 ein neues und aktuelles Organisationsstatut beim Bundesministerium für Frauen und Bildung im Wege des Landeschulrates für Steiermark eingereicht. Am 9. Dezember 2014 wurde dieses neue Organisationsstatut schließlich genehmigt und damit verfügt unsere Musikschule auch weiterhin über ein eigenes Individualstatut mit einem sehr speziellen Schulprofil. Basierend auf dem ursprünglichen Statut aus dem Jahre 1998 erfolgte mit der Anpassung an das aktuelle Schulzeitgesetz, der Implementierung von MDU Multidimensionaler Musikunterricht und dem Unterricht nach der Talenterziehungsmethode nach Shinichi Suzuki auch das Festsetzen des zeitlichen Ausmaßes für das sog. Ergänzungsfach (bei uns: zentraler Unterrichtsgegenstand) mit 18 Stunden pro Schuljahr für alle ord. Schülerinnen und Schüler.

    Es gibt weiterhin keine verpflichtenden Übertrittsprüfungen sondern ein Leistungskontinuum mit der Möglichkeit freiwilliger Musikschulprüfungen und es gibt weiterhin das Blockfächerbündel als zentralen Unterrichtsgegenstand. Damit konnten wir all das erhalten, was im Jahr 2008 durch den Nikolaus-Harnoncourt-Preis des Kanton Zürich, der an den damaligen Direktor Prof. Ernst Smole verliehen wurde, gewürdigt wurde. Am 20. Oktober 2017 wurde eine neuerlicher Antrag auf Genehmigung des Organisationsstatuts beim LSR für Steiermark eingebracht. Das Statut blieb dabei im Wesentlichen unverändert und wurde nur um einen Absatz unter §11 lit. i) erweitert: Lehrpersonen können in besonderen Fällen neben der Lehrtätigkeit im geprüften Hauptfach auch zur Unterrichtstätigkeit in jenen Fächern herangezogen werden, in denen sie keine Prüfung vorweisen können, jedoch aufgrund ihrer Ausbildung dazu in der Lage sind.

    Hier lesen Sie das komplette Organisationsstatut in der Neufassung vom 8. März 2018

    Organisationsstatut 1998 - 2014

    Diesen Prämissen folgt das Organisationsstatut der Johannes Brahms Musikschule Mürzzuschlag:

    • Das Bewusstsein, dass die Musikschule für die SchülerInnen da ist und nicht umgekehrt.
    • Uneingeschränkte Entsprechung des gesetzlichen Arbeitsauftrages, der „Bildung & Erziehung durch gemeinsamen Unterricht“ lautet.
    • Zentraler Stellenwert des Nutzens für die SchülerInnen sowie der Musik an sich, sekundäre Bedeutung für vordergründige Fragen des Images, der Vergleichbarkeit mit anderen Schultypen etc.
    • Berücksichtigung der Forschungsergebnisse möglichst aller musikpädagogikrelevanten Wissenschaftsdisziplinen.
    • Berücksichtigung der Kenntnis und der Erfahrungen unterschiedlicher Modelle im In- und Ausland.
    • Das Bewusstsein, dass Musikschulen keine „anderen“ Gymnasien, Haupt- oder Volksschulen, sondern Schulen eigener Art (sui generis) sind.
    • Kompatibilität mit dem Österreichischen Bundesprivatschulgesetz, da das Organisationsstatut die Grundlage für die Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes ist.
    • Reduktion von Bürokratie auf jenes Maß, das schulrechtlich und im Interesse des Funktionierens der Johannes Brahms Musikschule erforderlich ist.
    • Im Sinne eines positiven Pragmatismus Wahl einer Fächerstruktur, die die glaubwürdige Umsetzung des Organisationsstatutes für ALLE SCHÜLER ermöglicht.
    • Wahrung großer Flexibilität im Sinne der variierenden Intentionen der Schüler bei voller Wahrung des gesetzlichen Arbeitsauftrages.

    Folgende Experten haben das Organisationsstatut der Johannes Brahms Musikschule sehr wesentlich geprägt und mitgestaltet:

    Univ. Prof. Dr. Hans Günther Bastian (D) +
    Musikalische Wirkungsforschung, Begabtenforschung, Begabtenförderung
    Universität/Gesamthochschule Paderborn
    Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt a.M.

    Univ.Prof. Dr. Peter Röbke (D/A)
    Musikschulische Praxis
    Musikschule Berlin/Wedding
    Universität für Musik und Darstellende Kunst in Wien

    Prof. Werner Thärichen (D) +
    Philosophische Grundlagen von Musikvermittlung und musikpädagogischer Kommunikation
    Vorstand der Berliner Philharmoniker
    Leiter der „Int. Wilhelm Furtwängler Dirigentenwerkstatt Mürzzuschlag“
    Gastprofessor an der Universität Tokyo

    Univ.Prof. Dr. Erich Vanecek (A)
    Musik- und lernpsychologische sowie praktische pädagogische Grundlagen der Musikerziehung
    Institut für Musikpsychologie der Universität Wien
    Pianist

    Prof. Dr. Herbert Zipper (USA) +
    Theorie und Praxis des Früh- und Elementarbereiches, philosophische Grundlagen von musikalischer Kommunikation
    Präsident der North American Music School Association
    Professor an der Crossroad School of Music Los Angeles
    Komponist

    Das Organisationsstatut der Johannes Brahms Musikschule Mürzzuschlag wurde in den Jahren 1997 und 1998 formuliert von:

    Mag. Michael Koller (A)
    Direktor der J. Brahms Musikschule Mürzzuschlag

    Prof. Ernst Smole (A)
    Ehemaliger Direktor (bis 31.12.2010) der Johannes Brahms Musikschule Mürzzuschlag

    Prof. Mag. Rudolf Zangl (A) +
    Ehemaliger Direktor der Musikschule der Marktgemeinde Krieglach
    und ehemaliger Lehrer an der Johannes Brahms Musikschule Mürzzuschlag

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